Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Erste Eckpunkte für ein Hamburger Konjunktur und Wachstumsprogramm 2020 (#HKWP2020) sind gesteckt. Am 16. Juni hat der Hamburger Senat eine Zwischenbilanz der bisherigen Maßnahmen gezogen. Der Senat sieht die 64.601 gestellten Anträge für die Corona-Soforthilfe als vollen Erfolg. An die Corona-Soforthilfe wird sich künftig eine Überbrückungshilfe anschließen. Hamburg knüpft damit an die Maßnahmen des Bundes an.

Im Konjunkturpaket des Bundes wird ein weiteres Hilfspaket geschnürt. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist. Die genauen Bedingungen und Modalitäten der Antragstellung werden jetzt mit Hochdruck definiert. – Wirtschaftssenator Michael Westhagemann

Wer kann beantragen?

Laut Bundesregierung.de können kleine und mittelständische Unternehmen, Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen die sich nicht  für den  Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, Soloselbstständige, Selbstständige freier Berufe im Haupterwerb und gemeinnützige Organisationen (die dauerhaft am wirtschaftlichen Markt tätig sind) die Überbrückungshilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass sich der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April & Mai 2019 verringert hat. Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind ziehen November und Dezember 2019 als Vergleich heran. (Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ueberbrueckungshilfe-1759738)

Weitere Informationen

#HKWP2020 : https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13965258/2020-06-16-bwvi-corona-zwischen-bilanz/

https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13946898/2020-06-05-bwvi-corona-soforthilfe/

https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

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