Ab Montag den 02.11 ist an den Schulen eine Maskenpflicht ab Klasse 5.
Bildungssenator Ties Rabe: „Wissenschaft und Politik haben erkannt, dass Schulen sichere Orte sind, in denen sich Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte deutlich seltener infizieren als in anderen Lebensbereichen.“ Damit das so bleibt müssen alle Schüler und Pädagogen auch im Unterricht und in Ganztagskursen ab Klasse 5 eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In den Pausen außerhalb des Schulgebäudes dürfen die Masken abgesetzt werden. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für den Sport- und Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden kann. Prüfungen, Präsentationen und Klausuren dürfen ohne Mund-Nasen-Bedeckung stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
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30.10.2020