Hatespeech oder Hassrede meint die Abwertung von Personen oder Personengruppen. Der Begriff ist nicht klar definiert. Oft sind es rassistische, antisemitische oder sexistische Kommentare, die bestimmte Menschen oder Gruppen als Zielscheibe haben. Betroffen sein kann hier jede(r), aufgrund von (vermeintlicher) Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung.
Hate Speech ist damit ein Oberbegriff für das Phänomen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit oder Volksverhetzung im Internet und auf Social Media. Der Übergang zu Cyber-Mobbing ist hier fließend.
Verschiedene Formen von Hate Speech
Verschiedene Formen der Abwertung sind nicht immer nicht klar zu trennen, sondern eng miteinander verwoben. Mehrfachdiskriminierung muss deshalb immer mitgedacht werden.
Menschen(-gruppen) erfahren durch Hate Speech:
- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Diskriminierung aufgrund der Abstammung),
- Antisemitismus und Antimuslimischen Rassismus (Diskriminierung von Juden und Muslimen),
- Sexismus (Diskriminierung aufgrund des Geschlechts),
- Homo- und Transphobie (Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung),
- Antiziganismus (Diskriminierung von Sinti und Roma),
- Ableismus (Behindertenfeindlichkeit),
- Klassismus (Vorurteile aufgrund der sozialen Herkunft),
- Lookismus (Diskriminierung aufgrund des Aussehens)
- Uvm.
Hate Speech als Straftat
Es kann auch ein Straftatbestand vorliegen:
Sobald die Menschenwürde angegriffen wird, kann Hate Speech die Kriterien eines Straftatbestandes erfüllen. Sämtliche Straftatbestände gelten auch für Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren:
- Volksverhetzung § 130 StGB,
- Beleidigung § 185 StGB,
- Verleumdung § 187 StGB,
- Nötigung § 240 StGB,
- Bedrohung § 241 StGB,
- Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, § 111 StGB
Wie du Hate Speech erkennen kannst
Falschaussagen und uninformierte Aussagen zu verbreiten wie zum Beispiel „Alle Flüchtlinge haben teure Smartphones“ aber auch Gleichsetzung wie „Jude = Israel“ und das Aufrufen zu Gewalttaten („Die sollte man alle verbrennen“) sind Hate Speech. Wie bereits erwähnt sind solche Verbreitungen mitunter strafbar, und zwar ab einem Alter von 14 Jahren.
Beispiel Volksverhetzung
Das Amtsgericht München verurteilte einen 34-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 5.000 EUR. Der Angeklagte veröffentlichte in einer öffentlichen Facebook-Gruppe Äußerungen wie: „FUCK ISRAHEL, Scheiß Kindermörder! Abgefucktes Parasiten-Pack! Dreckiges Rattenvolk So gesehen haben die Juden am HC des 2. Weltkrieges auch selber schuld. Vor allem die im Warschauer Ghetto…“
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte damit den unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Massenmord an der jüdischen Bevölkerung in Abrede stellte bzw. bagatellisierte, vgl. AG München, Pressemitteilung 75/15 (https://ajs.nrw/wp-content/uploads/2016/06/AJS-Merkblatt_Hate-Speech_Rechtsfragen.pdf)