Nach einem Gerichtsurteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts im November 2020 können nun -durch die Ausarbeitung einer Fachanweisung für Kitaträger sowie für Bezirksämter und Behörden- auch die Kitas ohne ausreichend eigene Außenspielfläche wieder in Betrieb genommen werden. Durch das geltend machen einer Sondernutzung für einen nahegelegenen Spielplatz kann sichergestellt werden, dass allen Kindern ausreichend Platz und Bewegung im Freien ermöglicht wird, auch wenn kein eigenes Außengelände zur Verfügung steht. „Wichtig ist“, so Uwe Lohmann, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg, „in den Pauschalen des Kita-Gutschein-Systems sind Ausgaben für Außenspielflächen bereits enthalten. Denn Kitas mit eigenen Außenspielflächen sind für die Ausstattung und Instandhaltung der Fläche verantwortlich. Insofern ist es im Sinne derGleichbehandlung auch vertretbar, wenn Kitas ohne eigene Außenflächen für die Nutzung von Spielplätzen nun auch etwas bezahlen.“ Momentan beantragen nur neun Kitas im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Sondernutzung für einen Spielplatz. In Zukunft wäre es wünschenswert, wenn alle entstehenden Kitas von Beginn an eine eigene Außenspielfläche mit einplanen würden. Kitas, die eine eigene Außenspielfläche haben und Spielplätze als Ausflugsziel besuchen, können dieses natürlich auch weiterhin ohne Sondernutzungsgenehmigung tun.